Wer sich in Deutschland geschäftlich niederlassen möchte, muss sich der deutschen Bürokratie
unterwerfen. Das bedeutet eine Fülle von behördlichen Registrierungen. Folgende Registrierungen
müssen von ausländischen Unternehmen und Privatpersonen ggf. in Deutschland durchgeführt
werden:
- Meldung bei der Ausländerbehörde
- Anmeldung beim Handelsregister
- Anmeldung bei Finanzämtern
- Registrierung bei der Handelskammer
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit
- Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde
- Anmeldung beim Zoll
- Anmeldung bei sonstigen Bundesbehörden
Wir helfen unseren Mandanten alle diese Hürden zu nehmen. Wir bereiten für Sie die notwendige
Formulare und Unterlagen vor und stehen bei den Anmeldungen hilfreich zur Seite.
Darüber hinaus helfen wir unseren Mandanten die Termine beim Notar wahrzunehmen und ein
Konto, ob privates oder geschäftliches, bei der gewünschten Bank zu eröffnen.
Auch helfen wird gerne bei privat erforderlichen Registrierungen, wie z. B. Kfz-Anmeldung.
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!