Die Zahlung der Beratungsleistungen eines Anwalts kann in Form eines Pauschalhonorars vereinbart werden. Unabhängig von der Dauer und Komplexität der Angelegenheit entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Die Vereinbarung über ein Pauschalhonorar erfordert einer vorläufigen Analyse des Falles und des gegenseitigen Vertrauens zwischen unserer Firma und dem Mandanten (Ihnen).
Wir bieten unseren Kunden auch an, unsere Vergütung auf Basis der gearbeiteten Stunden zu leisten. Jede Woche erhalten Sie einen Bericht mit der Bearbeitungszweit Ihres Falles und eine Rechnung hierfür. Die Kosten für eine Stunde werden individuell festgelegt: aus der Komplexität des Falles selbst, den Kompetenzen und der Anzahl der eingesetzten Spezialisten.
Das deutsche Recht regelt die Anwaltskosten in allen Bereichen seiner beruflichen Tätigkeit.
Für das erste Einführungsgespräch mit dem Kunden sieht das Gesetz (RVG) grundsätzlich die Zahlung von 190 Euro vor.
Ansonsten ergibt sich das anwaltliche Honorar aus dem Gesetz und hängt von der Höhe der Forderung ab. Sie können die Kosten des Anwalts mit dem Online-Rechner auf dieser Seite berechnen.
In allen angeboten Bereichen vertreten wir gerne die Interessen unserer Mandanten vor Gericht. Zwar ist unser Ziel die Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, aber wenn der Anspruch nicht anders durchzusetzen sei, so sind wir die richtigen Prozessanwälte für Sie.