Beurteilungs-kriterien Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, KGaA) Anmerkungen
Ertragsbesteuerung (Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbe-steuer)
  • Gesellschaft zahlt nur Gewerbesteuer
  • Gewinn/Verluste werden auf Gesellschafter verteilt und unterliegen dem persönlichen Einkommenssteuersatz
  • Gewerbesteuer der Gesellschaft wird auf Einkommenssteuer der Gesellschafter angerechnet
  • Zahlt Körperschafts- und Gewerbesteuer
  • Die Gesellschafter zahlen Einkommenssteuer für die Hälfte ihrer Dividenteneinnahmen
Weitgehende Gleichstellung in der Steuerbelastung
Gewerbesteuer-Freibetrag
  • Freibetrag von 24.500 Euro
  • Gewerbesteuermesszahl 3,5 %
  • Kein Freibetrag
  • Gewebesteuermesszahl 3,5 %
Nachteil der Kapitalgesellschaft
Verlustausgleich
  • Betriebliche Verluste können mit anderen positiven Einkünften der Gesellschafter ausgeglichen werden
  • Gesellschafter kann Verluste der Gesellschaft nicht mit eigenen positiven Einkünften verrechnen
Bedeutsamer Nachteil der Kapitalgesellschaft
Rechtsbeziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
  • Sämtliche Zahlungen an Gesellschafter stellen Vorweggewinn dar und sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sie unterliegen beim Gesellschafter der Einkommenssteuer und der Gesellschaft der Gewerbesteuer.
  • Zahlungen an Gesellschafter stellen Betriebsausgaben dar und unterliegen weder der Körperschafts- noch der Gewerbesteue
  • Die Gesellschafter zahlen nur die Einkommenssteuer
Beachtlicher Vorteil der Kapitalgesellschaft. Allerdings müssen die in Frage kommenden Bezüge angemessen sein, sonst kann daraus ein Streitpunkt mit dem Finanzamt erwachsen.
Pensionsrückstellungen
  • Für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht möglich
  • Behandlung wie andere Zahlungen an Gesellschafter
  • Für Gesellschfter-Geschäftsführer grundsätzlich möglich
  • Abzug als Betriebsausgabe
Vorteil der Kapitalgesellschaft
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