Beurteilungs-kriterien |
Personengesellschaft
(GbR, OHG, KG) |
Kapitalgesellschaft
(GmbH, AG, KGaA) |
Anmerkungen |
Ertragsbesteuerung (Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbe-steuer) |
- Gesellschaft zahlt nur Gewerbesteuer
- Gewinn/Verluste werden auf Gesellschafter verteilt und unterliegen dem persönlichen Einkommenssteuersatz
- Gewerbesteuer der Gesellschaft wird auf Einkommenssteuer der Gesellschafter angerechnet
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- Zahlt Körperschafts- und Gewerbesteuer
- Die Gesellschafter zahlen Einkommenssteuer für die Hälfte ihrer Dividenteneinnahmen
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Weitgehende Gleichstellung in der Steuerbelastung |
Gewerbesteuer-Freibetrag |
- Freibetrag von 24.500 Euro
- Gewerbesteuermesszahl 3,5 %
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- Kein Freibetrag
- Gewebesteuermesszahl 3,5 %
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Nachteil der Kapitalgesellschaft |
Verlustausgleich |
- Betriebliche Verluste können mit anderen positiven Einkünften der Gesellschafter ausgeglichen werden
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- Gesellschafter kann Verluste der Gesellschaft nicht mit eigenen positiven Einkünften verrechnen
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Bedeutsamer Nachteil der Kapitalgesellschaft |
Rechtsbeziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter |
- Sämtliche Zahlungen an Gesellschafter stellen Vorweggewinn dar und sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sie unterliegen beim Gesellschafter der Einkommenssteuer und der Gesellschaft der Gewerbesteuer.
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- Zahlungen an Gesellschafter stellen Betriebsausgaben dar und unterliegen weder der Körperschafts- noch der Gewerbesteue
- Die Gesellschafter zahlen nur die Einkommenssteuer
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Beachtlicher Vorteil der Kapitalgesellschaft. Allerdings müssen die in Frage kommenden Bezüge angemessen sein, sonst kann daraus ein Streitpunkt mit dem Finanzamt erwachsen. |
Pensionsrückstellungen |
- Für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht möglich
- Behandlung wie andere Zahlungen an Gesellschafter
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- Für Gesellschfter-Geschäftsführer grundsätzlich möglich
- Abzug als Betriebsausgabe
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Vorteil der Kapitalgesellschaft |